Rechtsprechung
BVerfG, 08.03.1999 - 2 BvR 326/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Wegen Fehlens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 nicht angenommene Verfassungsbeschwerde bzgl des Übergehens eines Beweisangebots im Zivilprozeß
- Wolters Kluwer
Beweisangebote im Zivilprozeß - Übergehen - Rechtliches Gehör
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BBerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde trotz festgestelltem Grundrechtsverstoß
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 18.01.1999 - 6 C 357/98
- BVerfG, 08.03.1999 - 2 BvR 326/99
Papierfundstellen
- NJW 1999, 3480
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 08.03.1999 - 2 BvR 326/99
Angezeigt ist die Annahme dann, wenn die geltend gemachte Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten besonderes Gewicht hat oder den Beschwerdeführer in existentieller Weise betrifft (vgl. BVerfGE 90, 22 ).